Information zu Tarmed 1.08_BR

Die Paritätische Vertrauenskommission (PVK) H+/MTK tagte am 8. August in Olten.

Die PVK einigte sich als vertraglich vereinbarte Schlichtungsstelle, die von H+ angerufen wurde, an dieser Sitzung auf folgende Regelungen:

Ab 1. August 2018 rechnen alle Spitäler und Kliniken für den MTK-Bereich nach der TARMED-Version 1.08_BR ab. 

Bis zum Leistungserbringungsdatum 31. Juli 2018 können Leistungen für den MTK-Bereich nach der Version 1.09 abgerechnet werden.

Die Spitäler und Kliniken haben die Möglichkeit, alle noch nicht verrechneten Leistungen für den MTK-Bereich nach der Version 1.08_BR abzurechnen. 

Diese Regelung umfasst auch alle Gutachten von Spitälern und Kliniken. Die Gutachten können über den Tarif 1.08_BR abgerechnet werden. 

Für den UV- und MV-Bereich gilt: Spitäler, welche zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.7.2018 den Tarif 1.09 in Rechnung gestellt haben, können - falls sie dies wünschen - die entsprechenden Rechnungen stornieren und ihre Leistungen erneut gemäss Tarif 1.08_BR verrechnen. 

Für den IV-Bereich gilt: Im Gegensatz zu den publizierten Abrechnungshinweisen für UV/MV ist bei der IV eine Stornierung von bereits ausbezahlten Rechnungen, die gemäss TARMED-Version 1.09 gestellt wurden, aus technischen Gründen nicht möglich. Entsprechende Begehren einzelner Spitäler werden zurückgewiesen. Durch die Abrechnungssituation seit dem 1.1.2018 kann es sein, dass Leistungen, die in der TARMED-Version 1.09 fehlen und daher bislang nicht verrechnet wurden, von den Spitälern nun nachfakturiert werden. Es handelt sich dabei um den "Formalisierten ersten Arztbericht an die IV" (Tarifziffern 00.2230 und 00.2240) sowie die Gutachten A-E (Tarifziffern 00.2310 ff.). Diese Leistungen können nun nachträglich mit der TARMED-Version 1.08_BR in Rechnung gestellt werden. 

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